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AG Potsdam, 20.10.2014 - 21 C 466/13 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus AG Potsdam, 20.10.2014 - 21 C 466/13
Wenn festgestellt ist, wie vorliegend, dass von einem Internetanschluss eine derartige Urheberrechtsverletzung, wie die streitgegenständliche, begangen wurde, besteht nach allgemeiner Rechtsprechung die widerlegbare Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers (vergleiche BGH Urteil vom 12.5.2010, Az. I ZR 121/08 "Sommer unseres Lebens"). - OLG Frankfurt, 06.05.2014 - 6 W 13/14
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme
Auszug aus AG Potsdam, 20.10.2014 - 21 C 466/13
Da es sich bei dieser Vorschrift um eine Billigkeitsregelung handelt, ist diese auch dann anwendbar, wenn die Erledigung vor Anhängigkeit eintritt, der Kläger aber ohne Verschulden davon keine Kenntnis erlangt hat (vergleiche OLG Frankfurt Beschluss vom 6.5.2014, Az. 6 W 13/14 mit weiteren Nachweisen).